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Aufnahmekriterien
  • Die Bereitschaft des Kindes oder Jugendlichen an sich und seinen Zielen zu arbeiten
  • Die Bereitschaft der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Zusammenarbeit
  • Die Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu erlebnispädagogischen Aktivitäten
  • Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass der Durchführende der
         Einzelbetreuung mit allen am Prozess Beteiligten Personen in Kontakt tritt
  • Die Erziehungsberechtigten informieren ausführlich über Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme,
         Schwimmkenntnisse, Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen. Falls Zweifel an der Teilnahme
         erlebnispädagogischer Aktionen besteht, muß ein Arzt zugezogen werden.
  • Kinder und Jugendliche, die unter Drogen oder besonderem Medikamenteneinfluss stehen,
         können evtl. nicht aufgenommen werden. Dies ist im Einzelfall konkret abzuklären.
     

Harald Müller
Outdoor
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